Title Image

Mieterstrom, Direktvermarktung & Messkonzept

Die solares bauen GmbH begleitet Sie auch auf dem Weg zu Ihrer Solarstromanlage oder einem Blockheizkraftwerk (BHKW). Dazu gehört auch die Erstellung von Messkonzepten, die Beratung und Umsetzung von Eigenstrom- Direktstrom oder Mieterstrommodellen (Eigenstromnutzung) sowie die Abstimmung mit dem Energieversorgungsunternehmen.

Der Begriff Direktvermarktung bezeichnet den Verkauf von Strom aus erneuerbaren Energiequellen oder Kraft-Wärme-Kopplung an Großabnehmer oder an der Strombörse.

Verpflichtende Direktvermarktung

Für Biogas- und Biomethananlagen gilt bereits seit dem EEG 2012 eine Direktvermarktungspflicht für Strom aus Anlagen, die nach dem 1.1.2014 ans Netz gingen und deren Leistung über 750 kW betrug.

Mit dem Inkrafttreten des EEG 2014 zum 1.8.2014 gilt eine verpflichtende Direktvermarktung auch für alle Neuanlagen, die nach dem EEG gefördert werden, wenn die installierte Leistung der Anlage 500 kW übersteigt. Seit dem 1.1.2016 werden zusätzlich auch Anlagen mit einer installierten Leistung ab 100 kW zur Direktvermarktung verpflichtet (EEG 2014, §37). Diese verpflichtende Direktvermarktung gilt nicht für Bestandsanlagen (EEG 2014, §100, Absatz 1, Nr. 6).

Seit Anfang 2016 gilt die verpflichtende Direktvermarktung (gemäß KWK-G) auch für alle KWK-Anlagen ab 250kWel und für alle Neuanlagen, die ab dem 1. Juli 2016 ans Netz gehen, tritt die Pflicht, den erzeugten Strom direkt zu vermarkten, auch für KWK-Anlagen ab 100kWel in Kraft.

Referenzbeispiele: