Gebäudestandards stufen Gebäude anhand ihres jährlichen spezifischen Energiebedarfs (zumeist der Primärenergie) ein. Mit der 1. Wärmeschutzverordnung begrenzte der Gesetzgeber erstmals 1977 die maximalen Wärmedurchgangskoeffizienten von Bauteilen und damit die Wärmeverluste der Gebäudehülle. Seit 2020 regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowohl die energetische Bauteilqualität, als auch die Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) eines Gebäudes. Im Energieausweis werden Gebäude, ähnlich wie Haushaltsgeräte, in Energieeffizienzklassen eingeteilt. So können gerade Gebäude aus dem Bestand im Hinblick auf ihr energetisches Niveau besser miteinander verglichen werden. Kauf- und Mietinteressenten sollen so auf den ersten Blick einen fundierten Eindruck vom energetischen Zustand eines Gebäudes erhalten.