Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit November 2023 in Kraft. Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest.
Das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) ist seit November 2023 in Kraft. Das EnEfG legt Ziele für die Senkung des Primär- und Endenergieverbrauchs in Deutschland für 2030 fest.
Das Gesetz beinhaltet zudem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert erstmals Effizienzstandards für Rechenzentren.
Mit dem EnEfG werden Unternehmen mit einem großen Energieverbrauch (durchschnittlich mehr als 7,5 GWh) verpflichtet, Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzuführen. Unternehmen ab einem Gesamtendenergieverbrauch von 2,5 GWh sollen wirtschaftliche Energieeffizienzmaßnahmen in Umsetzungsplänen erfassen und veröffentlichen. Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von 0,5 bis 2,5 GWh/a sind verpflichtet Energieaudits durchzuführen..
Abwärme aus Produktionsprozessen muss künftig möglichst vermieden werden. Soweit eine Vermeidung nicht möglich ist, soll diese verwendet werden (Abwärmenutzung).
Für Rechenzentren gelten Energieeffizienzstandards. Auch muss künftig Abwärme genutzt werden, da hier Potentiale für mehr Energieeffizienz schlummern. Alle Betreiber von großen Rechenzentren sollen zudem künftig Strom aus erneuerbaren Energien nutzen, Informationen zu ihrem Energieverbrauch in ein öffentliches Register eintragen, sowie ihre Kunden über den spezifischen Energieverbrauch informieren.
Damit werden Unternehmen zahlreiche Pflichten und Fristen auferlegt, die eine effiziente und fachkundige Bearbeitung erfordern.
Gerne unterstützen wir Ihr Unternehmen bei der Erreichung der eigenen Effizienzziele und natürlich auch bei der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten.
Gerne führen wir für Ihr Unternehmen ein Energieaudit durch.
Referenzbeispiele: