Das Gebäudeenergiegesetz ist am November 2020 in Kraft getreten und wurde zuletzt zum 1.Januar 2024 novelliert. Es gibt für Neubauten und Sanierungsvorhaben den energetischen Mindeststandard verpflichtend vor. Die Vorgaben beziehen sich auf die thermischen Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und die Anlagentechnik (Heizung, Kälte, Lüftung, elektrische Verbraucher).