Das Gebäudeenergiegesetz ist am November 2020 in Kraft getreten und wurde zuletzt zum 1.Januar 2024 novelliert. Es gibt für Neubauten und Sanierungsvorhaben den energetischen Mindeststandard verpflichtend vor. Die Vorgaben beziehen sich auf die thermischen Gebäudehülle (Dämmung, Fenster) und die Anlagentechnik (Heizung, Kälte, Lüftung, elektrische Verbraucher).

Wir beraten Bauherren, wie die Vorgaben nach GEG 2024 auf effiziente Weise erreicht werden können. Wir führen bundesweit GEG-Nachweise nach dem Gebäudeenergiegesetz für Wohn- und Nichtwohngebäude und bilanzieren den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, PV und elektrische Verbraucher (Beleuchtung, Hilfsantriebe, etc.).

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