Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert energieeffiziente Gebäude durch zinsverbilligte Kredite und teilweise zusätzlich durch einen Tilgungszuschuss. Die Förderung bezieht sich sowohl auf die Errichtung von Neubauten als auch auf die Sanierung von bestehenden Gebäuden. Die Höhe der Förderung orientiert sich an der Energieeffizienz des Gebäudes, das heißt am erreichten energetischen Standard.
Hierfür hat die KfW energetische Standards definiert, die sich an der Berechnung der Gebäude entsprechend des GEG (GebäudeEnergieGesetz) orientieren. Kriterien sind zum einen die Transmissionswärmeverluste, also die Qualität der Gebäudehülle, zum anderen der Primärenergieverbrauch, in den auch die eingesetzte Anlagentechnik (Heizung, Kälte, Lüftung) eingeht.
Folgende Effizienz-Standards beschreibt die KfW:
Die Förderung der KfW ist an die Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen durch eine*n Sachverständige*n / Energieberater*in gebunden (Bestätigung zum Kreditantrag).
Wir beraten hinsichtlich der Bauausführung (Dämmstärken, Fensterqualitäten) und der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung) unter Berücksichtigung der wirtschaftlichsten Maßnahmen und erstellen die Berechnungen nach GEG/BEG, die erforderlichen rechnerischen Nachweise sowie die Bestätigungen zum Kreditantrag.