Elementarer Bestandteil der Planung und Umsetzung von Eigenstromerzeugungsanlagen ist der Anschluss der Anlage an das öffentliche Netz. Nach VDE-AR-N 4105 und VDE-AR-N 4110 werden Anlagen nach ihrer Zugehörigkeit zum Nieder- bzw. Mittelspannungsnetz zugeordnet. Während kleine Anlagen unter 135 kW in der Regel einfacher angeschlossen und mit Schutz- und Messtechnik ausgestattet werden können, ist bei größeren Anlagen eine detaillierte Prüfung des Mittelspannungsanschlusses notwendig. Gerade die Schutztechnik ist sehr aufwendig und damit kostenintensiv. Sie muss im Einzelfall geprüft und mit dem Verteilnetzbetreiber individuell abgestimmt werden.